Es besteht Schulgeldfreiheit.
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.
Für den fachpraktischen Unterricht ist Arbeitssicherheitsbekleidung (ganzteiliger Overall, Sicherheitsschuhe S3) erforderlich, diese ist aus eigenen Mitteln zu erwerben.
Für unsere Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird wöchentlich zusätzlich verpflichtender B1 Sprachunterricht angeboten, der auf eine zertifizierte Sprachprüfung auf B1-Niveau hinarbeitet (Deutsches Sprachdiplom DSD I Pro des Goethe-Instituts).
Über eine mögliche Ausbildungsförderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.
Kunden des Jobcenters haben das Anrecht auf eine Schulpauschale und können Leistungen über einen Antrag auf Bildung und Teilhabe beantragen.
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